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Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt den Betrag bis zu dem ein Versicherungsnehmer sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung, lau Gesetz versichern muss. Verdient ein Versicherungsnehmer über eine Laufzeit von 3 Jahren und im folgenden Jahr, die Versicherungspflichtgrenze - so kann er sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer Privaten Krankenversicherung absichern.



Berechnet wird die Versicherungspflichtgrenze auf das Brutto Einkommen des Versicherten. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet. Im aktuellen Jahr liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48.600 Euro (2009).




Jährliche Anpassung der Versicherungspflichtgrenze:
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird jährlich von der deutschen Bundesregierung angepasst. Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze, soll sich mit dem Niveau der Bruttolohnentwicklung gleichen. Daher fand in den letzten 6 Jahren, eine Anpassung von etwa jährlich 1% Steigerung gegenüber dem Vorjahr statt. So stieg die Versicherungspflichtgrenze von 46.350 Euro im Jahr 2004 auf 48.600 Euro im Jahr 2009.



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