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Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer die einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, auch automatisch in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer eigentlich Pflicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit sich auch als Arbeitnehmer mit einer Privaten Krankenversicherung zu versichern. Dafür müssen sich Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Eine Befreiung akzeptiert die Gesetzliche Krankenversicherung aber nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können sich nur von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie drei Jahre und im folgenden Jahr, über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet) verdienen. Derzeit liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 48.600 Euro. Seit dem Jahr 2001 passt der Gesetzgeber die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich an. So lag diese im Jahr 2001 bei 39.574 Euro. Dies hat sich bis 2009 auf 48.600 Euro erhöht.
Erfüllen Arbeitnehmer die Voraussetzung zur Befreiung der Versicherungspflicht, steht Ihnen die freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung zur Auswahl.
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Der Gesetzgeber hat zum Jahr 2003 die Jahresarbeitsentgeltgrenze sprunghaft von 40.500 auf 45.900 Euro angehoben. Dies hatte zum Ziel, den versicherten Personenkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern und zu stabilisieren. Die starke Anhebung hätte allerdings dazu geführt, dass viele Privatversicherte plötzlich wieder versicherungspflichtig geworden wären. Um diesen Privatversicherten nicht zu schaden, führte der Gesetzgeber einen Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ein. Diese ist etwas geringer und gilt für alle Versicherten welche vor dem Jahr 2003 eine Private Krankenvollversicherung hatten. Die Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt momentan bei 44.100 Euro.
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