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Versicherungskennzeichen

Jede Person welches ein Fahrzeug auf den öffentlichen Straßen in Deutschland fahren möchte, muss den Nachweis eine Kfz Haftpflichtversicherung erbringen. Dies erfolgt beispielsweise für ein Auto bei dem Straßenverkehrsamt wenn das neue Kennzeichen abgeholt wird. Auch für Motorräder, LKW oder anderen größere Fahrzeuge (z.B. Bus) muss den Nachweis bei dem Straßenverkehrsamt erbringen. Eine Ausnahme gilt bei Kleinkrafträdern, Leichtkrafträdern und Mofas. Diese Fahrzeuge (Roller, Mofa) benötigen für Ihre Straßenzulassung ein Versicherungskennzeichen.


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