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Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist eine Risikoversicherung welche den Versicherungsnehmer vor den möglichen Kosten schützt, welche Ihm durch einen Unfall oder eine Krankheit entstehen können. Und ein Krankenversicherungsschutz besitzt einen hohen Wert und sollte bei keiner Person fehlen. Denn die Kosten für die Genesung einer Person können schnell mehrere Hundert Tausend Euro betragen (z.B. durch notwendige Operationen). Da diese Beträge nicht unbedingt immer bezahlbar sind, sollte jeder eine Krankenversicherung abschließen. Den hohen Stellenwert einer Krankenversicherung spiegelt auch die Tatsache wieder, dass die Krankenversicherung in vielen Ländern der Erde ein festern Bestandteil des Sozialsicherungssystems ist. Zudem hat der deutsche Gesetzgeber beschlossen, dass ab dem Jahr 2009 in Deutschland jeder verpflichtet ist, eine Krankenversicherung abzuschließen.



In Deutschland existieren die gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung.



Gesetzliche Krankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung versichert den Großteil der deutschen Bevölkerung (z.B. die meisten Arbeitnehmer) und bietet für seine Versicherungsnehmer eine medizinische Mindestversorgung. Da die gesetzliche Krankenversicherung zu dem deutschen Sozialversicherungssystem gehört, arbeitet diese nach dem Solidarprinzip. Das bedeutet, alle Versicherungsnehmer der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die gleiche Versorgung. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach der Höhe des Einkommens.



Private Krankenversicherung:
Die Private Krankenversicherung arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip und ist nicht in dem Sozialversicherungssystem eingegliedert. Das bedeutet der Beitrag der Privaten Krankenversicherung wird individuell an dem Risiko des Versicherungsnehmer kalkuliert. Zudem können die Leistungen der Privaten Krankenversicherung individuell festgelegt werden. Eine Private Krankenversicherung kann nicht jede Person in Deutschland abschließen. Den Personenkreis für die Private Krankenversicherung definiert der Gesetzgeber.



Bei der Privaten Krankenversicherung werden folgende Absicherungen unterschieden:

  • Private Krankenvollversicherung (allgemein auch als Private Krankenversicherung bezeichnet)
  • Private Krankenzusatzversicherungen
  • Basistarif


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