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Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung bietet Ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit, die auf Grund einer vorübergehenden Krankheit Ihrer Tätigkeit/Beruf nicht nachgehen können, weiterhin ein entsprechendes Einkommen zu erhalten. Dazu wird bei Abschluss der Krankentagegeldversicherung ein bestimmter Satz pro Tag festgelegt, den die Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall an den Versicherungsnehmer zahlen soll. Die Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung dienen dem Versicherungsnehmer, weiterhin seine alltäglichen Aufwendungen bezahlen zu können (wie zum Beispiel die Miete, Kosten zum Leben).




Krankentagegeldversicherung Gesetzlich Krankenversicherte:

Für Arbeitnehmer die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, besteht grundlegend ein finanzieller Schutz in der Krankheit. So erhalten Arbeitnehmer für 42 Tage eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Arbeitnehmer ein Krankentagegeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses ist allerdings bis zu 20% geringer als das normale Nettoeinkommen – es kann eine Lücke von mehreren Hundert Euro entstehen. Eine Lücke die GKV Versicherte mit einer zusätzlichen Krankentagegeldversicherung schließen sollten. Eine Krankentagegeldversicherung für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlt erst ab dem 43. Krankheitstag, da bis zum 42. Tag die Lohnfortzahlungen (Entgeltfortzahlung) bestehen.





Krankentagegeldversicherung Private Krankenversicherung:

Versicherte der Privaten Krankenversicherung besitzen in Ihrem Versicherungstarif grundsätzlich kein Krankentagegeld. Dieses finanzielle Risiko sollten daher alle Versicherte der Privaten Krankenversicherung mit einer Krankentagegeldversicherung abdecken. Die Krankentagegeldversicherung für Privat Krankenversicherte zahlt ab dem 4. Krankheitstag.





Bereicherungsverbot Krankentagegeldversicherung:

Bei der Krankentagegeldversicherung besteht das so genannte Bereicherungsverbot. Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, der festgelegte Satz der Krankentagegeldversicherung darf Ihr tatsächliches Einkommen (Nettogehalt bei Arbeitnehmern oder tatsächlicher Gewinn bei Selbstständigen) nicht überschreiten. Daher sollten Sie Ihr Nettogehalt auf die Tage in einem Monat umrechnen und dementsprechend den Satz der Krankentagegeldversicherung festlegen.





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