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Anwartschaftsversicherung

Mit dem Begriff Anwartschaftsversicherung wird die Anwartschaft auf eine Private Krankenversicherung, verstanden. Die Anwartschaft sichert dem Versicherungnehmer die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt die Krankenversicherung, mit bestimmten Bedingungen in Anspruch zu nehmen.



Eine Anwartschaftsversicherung schließen insbesondere Soldaten ab. Denn Soldaten müssen in Ihrer Pension, Ihre Gesundheitsabsicherung mit einer Privaten Krankenversicherung selbst abdecken. Während Ihrer Dienstzeit, sorgt die freie Heilfürsorge, für den Krankenversicherungsschutz. Um überhaupt noch im Pensionsalter noch eine Private Krankenversicherung zu erhalten, welche bezahlbar und einen umfassenden Versicherungsschutz bietet, sollten Soldaten eine Anwartschaft abschließen.
Es gibt 2 unterschiedliche Anwartschaften für die Private Krankenversicherung, es wird zwischen der kleinen Anwartschaft und der großen Anwartschaft unterschieden.




Kleine Anwartschaft – Festhalten des Gesundheitszustandes
Mit dem Abschluss der kleinen Anwartschaft, hält der Versicherungsnehmer seinen Gesundheitszustand, bei Abschluss der Anwartschaft fest. Endet die kleine Anwartschaft und soll die Private Krankenversicherung den vollständigen Schutz übernehmen, berechnet die Private Krankenversicherung den Beitrag nach dem „festgehaltenen“ Gesundheitszustand. Es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.



Vorteil der kleinen Anwartschaft:
Mit dem Abschluss der kleinen Anwartschaft müssen keine Ausschlüsse wegen möglichen Vorerkrankungen befürchtet werden. Da aber mit der kleinen Anwartschaft nicht das Eintrittsalter festgehalten wird, sind die Beiträge relativ hoch.






Große Anwartschaft – Festhalten des Eintrittsalters und Gesundheitszustandes:
Die große Anwartschaft „friert“ sozusagen, dass Eintrittsalter und den Gesundheitszustandes, des Versicherungsnehmers, bei Abschluss der Anwartschaft ein. Berechnet die Private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt den Beitrag, werden das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand, bei Abschluss der Anwartschaft, zu Grunde gelegt.



Vorteil der großen Anwartschaft:
Die Private Krankenversicherung führt keine erneute Risikoprüfung durch, weshalb mögliche Erkrankungen automatisch in der Krankenvollversicherung abgesichert sind. Es müssen keine Ausschlüsse befürchtet werden. Dadurch dass auch das Eintrittsalter bei Abschluss der Anwartschaft, zur Beitragsberechnung verwendet wird, bleiben die Beiträge bezahlbar.


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