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Ist eine zusätzliche Krankenversicherung bei einem Auslandsaufenthalt notwendig?
Jemand plant einen längeren Aufenthalt im nicht-europäischen Ausland. Ist man dort dann automatisch über die eigene Krankenversicherung krankenversichert? Muss man vorher angeben, dass man vorhat zu verreisen?
Antwort
Bei Auslandsreisen verhält sich das wie folgt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in der Regel eine so genannte Reisekrankenversicherung in ihrer Police integriert. Diese ist, je nach Versicherer, nur Urlaubsreisen bei einer Länge von 45-60 Tagen gültig. Geht die Reisedauer darüber hinaus, so ist eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Diese führt meist eine Regelung über zeitliche Erweiterung mit sich und hat in der Regel die Möglichkeit bis zu einem Jahr erweitert zu werden. Eine solche Versicherung muss allerdings für die komplette Dauer der Reise abgeschlossen werden. Man kann nicht, beispielsweise, die ersten 60 Tage über die normale Reisekrankenversicherung versichert werden und die restlichen 30 Tage über die Auslandsreisekrankenversicherung. In einem solchen Fall wäre es eben nötig eine Auslandsreisekrankenversicherung über die gesamte Laufzeit, von in diesem Fall 90 Tagen, abzuschließen.
Zusätzlich müssen Versicherte noch zwischen einer Gesetzlichen Krankenversicherung und einer Privaten Krankenversicherung unterscheiden. Denn die Private Krankenversicherung gilt weltweit und hat kaum Versicherungslücken. Die Gesetzliche Krankenversicherung besitzt einen eingeschränkten Versicherungsschutz. Grundsätzlich gilt der GKV Auslandsreiseschutz nur mit Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Das schließt viele Reiseländer aus. Außerdem leistet die GKV für manche Risiken nicht. Beispielsweise bezahlt die GKV keine Krankenrücktransporte. Daher empfiehlt es sich für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung immer eine Auslandreisekrankenversicherung abzuschließen. Zumal deren Kosten mit 40 bis 60 Euro pro Jahr, nicht sehr hoch liegt.
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