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Rentenversicherungsnummer
Die Rentenversicherungsnummer wird jedem Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung zugewiesen und dient der Versicherung, zur schnelleren Bearbeitung der Informationen. Eingeführt wurde die Rentenversicherungsnummer 1964 und 1992 nochmals überarbeitet. Eine Rentenversicherungsnummer muss nicht von den Versicherten selbst beantragt werden. Sobald Einzahlungen in das „Versicherungskonto“ der Gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen werden, vergibt die Rentenversicherung automatisch eine Versicherungsnummer.
Bedeutung der Rentenversicherungsnummer
Eine Rentenversicherungsnummer setzt nicht durch eine zufällige Anordnung von Zahlen zusammen. Hinter den Zahlen stehen wichtige Informationen. So bestimmen zum Beispiel die ersten 2 Zahlen die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, die nächsten 6 Zahlen den Geburtstag des Versicherten, die weitere Zahl den Anfangsbuchstaben von dem Namen des Versicherten und die letzten 3 Zahlen die Geschlechterbestimmung und eine Prüfziffer.
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