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Arztanordnungsklausel

Die Arztanordnungsklausel stellt eine wichtige Klausel bei der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Die Arztanordnungsklausel zwingt den Versicherungsnehmer im Versicherungsfall, einer zumutbaren Anordnung eines behandelnden Arztes nachzukommen, wenn der Arzt mit dieser Behandlung eine Genesung erwartet. (Das Nachkommen der Arztanordnung erstreckt sich nicht für Operationen.) Kommt der Versicherungsnehmer der Arztanordnung nicht nach, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Das kann dazu führen, dass die Private Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen mehr erbringt. Teilweise, insbesondere Tarife von älteren Privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen vor, dass die Versicherung auch noch den behandelnden Arzt aussuchen kann.




Verzicht auf die Arztanordnungsklausel:
Verzichtet die Private Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Arztanordnungsklausel, so können Sie selbst entscheiden welcher Behandlung Sie zustimmen. Zudem können Sie sich selbst aussuchen welchem Arzt Sie vertrauen und von wem Sie sich behandeln lassen wollen. Viele der aktuellen Tarif von einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten auf die Arztanordnungsklausel.



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