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Kann sich die Tochter das Guthaben einer fondsgebundenen Rentenversicherung auszahlen lassen?

Um für die Tochter etwas separat anzusparen, wurde eine fondsgebundenen Rentenversicherung bei einem namenhaften Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die monatliche Sparrate beträgt 100 Euro. Nun meinte der Berater, dass eine Auszahlung der Versicherung ab 18 Jahre möglich sei. Wenn die Tochter die fondsgebundene Rentenversicherung nicht mehr weiter besparen möchte. Aber stimmt das überhaupt? Kann sich die Tochter das Guthaben einer fondsgebundenen Rentenversicherung auszahlen lassen? Eigentlich spart eine Rentenversicherung doch Kapital für das Rentenalter an. Ist da eine vorzeitige Entnahme nicht sinnlos?

Antwort

Ob und in wie fern eine Auszahlung des Vertragsguthabens möglich ist, hängt von dem abgeschlossenen Tarif und dessen Bedingungswerk ab. Es gibt durchaus Tarifangebote welche sehr flexibel sind und Entnahmen erlauben. Andere Tarife hingegen sind unflexibel und ermöglichen so etwas nicht. Aus diesem Grund gibt es auf diese Frage kein einfaches „ja“ oder „nein“.

 

Andere Sparformen die bessere Alternative für Eltern

Eltern mit Kind beim BeratungsgesprächAllerdings sollten sich Eltern fragen, ob Sie überhaupt die richtige Sparform für Ihr Kind gewählt haben. Mit einer Rentenversicherung wird langfristig Kapital angespart welches der Versicherer zum Auszahlungszeitpunkt in eine monatliche Rente umwandelt. Da es sich hierbei um ein Altersvorsorgeprodukt handelt, gibt es auch einige gewisse Vorteile (z.B. fällt unter gewissen Voraussetzungen keine Abgeltungssteuer an). Dafür müssen Eltern aber auch eine Abschlussgebühr bezahlen, welche die Rendite der fondsgebundenen Rentenversicherung erheblich schmälert.

Auch empfiehlt es sich für junge Menschen keine langfristigen Sparprodukte zu wählen. Junge Menschen erleben noch viele Änderungen in Ihrem Leben, bei denen Sie immer wieder Geld benötigen. So kann eine finanzielle Unterstützung der Eltern beim ersten Auto oder der ersten Wohnung sehr hilfreich sein. Hier empfiehlt sich eher die Nutzung eines Fondssparplans, ohne den Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Dazu existieren am Markt auch Angebote, bei denen die Anbieter z.B. auf Ihren Ausgabeaufschlag verzichten (z.B. fondsvermittlung24) und womit sich eine höhere Rendite erzielen lässt. Trotzdem bleiben Eltern mit einem Fondssparplan flexibel und können jederzeit die Zahlung erhöhen oder vermindern. Das Kapital ist frei verfügbar, z.B. wenn doch erst mal der Führerschein bezahlt werden soll, anstatt alles für die erste Wohnung aufzubewahren.

 

Eltern ausreichend abgesichert? – Erst sparen wenn Eltern ausreichend geschützt sind

Natürlich haben Eltern den Wunsch für Ihren Nachwuchs Geld zu sparen und ihm damit, zu einem späteren Zeitpunkt finanziell unter die Arme greifen zu können. Doch Eltern sollten nur dann für Ihre Kinder sparen, wenn Sie selbst ausreichend abgesichert sind. Hierzu gehört insbesondere eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Private Haftpflichtversicherung, eine eigene Altersvorsorge und eine Krankentagegeldversicherung. Denn geraten erst einmal die Eltern in eine finanziell schwierige Situation, bleibt keine Möglichkeit mehr über, die monatliche Sparrate für das Kind beizubehalten. Daher empfiehlt es sich erst einmal die Absicherung der Eltern zu überprüfen, am besten mit einem Versicherungsmakler. Dieser kann auch im Anschluss eine Empfehlung für die beste Sparform für das Kind geben.  

 

 

 

Bild: © panthermedia.net / Arne Trautmann

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