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Allgemeine Wartezeit

Finden Sie wichtige Informationen über die Allgemeine Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Zeiten werden in der Allgemeinen Wartezeit berücksichtigt und wie erreichen Sie die Allgemeine Wartezeit?



Wenn eine versicherte Person der gesetzlichen Rentenversicherung eine Leistung wie zum Beispiel eine Regelaltersrente (Gesetzliche Rente) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten möchte, muss der Versicherte die Allgemeine Wartezeit erreicht haben. Wird die Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erreicht, kann der Versicherte keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen. Die Allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre und kann durch verschiedene Kriterien erfüllt werden.



Im Grunde erreichen Sie die 5 Jahre der Allgemeinen Wartezeit indem Sie 5 Jahre lang Ihre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Des Weiteren werden für die Erfüllung der Allgemeinen Wartezeit noch weitere Kriterien angerechnet:

  • Kindererziehungszeiten
  • Ersatzzeiten
  • Zeit während geringfügiger Beschäftigung (z.B. 400 Euro Job)
  • Zeit durch Versorgungsausgleich
  • Zeit durch das Rentensplitting


Besonderheit - Die Wartezeit bei einer Berufsunfähigkeit:
Kommt die Berufsunfähigkeit während des Zivildienstes oder des Wehrdienstes zustande, gilt die Allgemeine Wartezeit automatisch als erfüllt. Hier muss wenigstens 1. Pflichtbeitrag geleistet worden sein.

Berufsunfähigkeiten welche durch einen Arbeitsunfall entstehen, sind grundlegend über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch die gesetzliche Unfallversicherung leistet in diesen Fällen eine monatliche Rente. Die Allgemeine Wartzeit wird bei einem Arbeitsunfall automatisch erfüllt.



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