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Volle Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung

Der größte Teil der Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung erhalten seit dem 01 Januar 2001 keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr, sondern im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente wird je nach Grad der Berufsunfähigkeit, als teilweise Erwerbsminderungsrente oder volle Erwerbsminderungsrente geleistet.



Die volle Erwerbsminderungsrente

Die Grundvoraussetzung der Erwerbsminderungsrente ist natürlich eine Berufsunfähigkeit für Ihren aktuellen Beruf. Diese muss Ihnen von einem Arzt bescheinigt werden. Zusätzlich veranlasst unter Umständen die Gesetzliche Rentenversicherung eine eigene ärztliche Untersuchung, welche Ihre Berufsunfähigkeit prüft und eine Einordnung Ihrer Resterwerbsfähigkeit vornimmt. Mit der Resterwerbsfähigkeit ist gemeint, dass Sie für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag, irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Die volle Erwerbsminderungsrente gewährt Ihnen die Gesetzliche Rentenversicherung nur, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind mehr als 3 Stunden am Tag, irgendeiner Tätigkeit nachgehen können.




Eckpunkte der vollen Erwerbsminderungsrente

  • Resterwerbstätigkeit liegt bis 0 bis 3 Stunden pro Tag
  • Sie erfüllen Sie Wartezeit von 5 Jahren
  • Sie haben für 3 Jahre Beiträge gezahlt





Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente

Eine pauschale Aussage zur Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ist nicht möglich. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet. Als Grundlage zur Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente, dient die gleiche Rentenberechnung wie bei der Regelaltersrente (Rentenabschläge beachten!). Zur Rentenberechnung werden rentenrechtliche Zeiten beachtet und die Jahre der Beitragszahlungen. Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus um Ihren aktuellen Lebensstandart zu finanzieren. Die volle Erwerbsminderungsrente stellt Ihnen ein Minimum zum Leben zur Verfügung. Damit Sie in einem Erwerbsunfähigkeitsfall nicht Ihren Lebensstandart umändern müssen, sollten Sie eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese bietet Ihnen einen umfangreichen Schutz.





Rentenabschlag bei der vollen Erwerbsminderungsrente:

Auf Grund der Tatsache, dass die volle Erwerbsminderungsrente wie eine normale Regelaltersrente (Gesetzliche Rente) berechnet wird, müssen Sie Rentenabschläge beachten. Denn Sie erhalten die volle Erwerbsminderungsrente ohne Rentenabschläge nur, wenn Sie diese ab dem 63. Lebensjahr beantragen. Für jeden Monat, den Sie die volle Erwerbsminderungsrente früher beantrage, müssen Sie einen Rentenabschlag von 0,3% hinnehmen. Der Rentenabschlag ist allerdings auf maximal 10,8% begrenzt.





Wartezeit der teilweisen Erwerbsminderungsrente:

Eine Voraussetzung zum Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der Allgemeine Wartezeit. Das bedeutet Sie müssen mindestens 5 Jahre lang in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Zur Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren werden folgende Zeiten berücksichtigt:

  • Ihre Beitragszeiten
  • Zeiten bei geringfügiger Beschäftigung (Beitragszahlung des Arbeitgebers)
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich
  • Zeiten aus einem Rentensplitting
  • Kindererziehungszeiten
  • Ersatzzeiten





Gesetzliche Rentenversicherung abstrakte Verweisung

Bei Antragstellung der vollen Erwerbsminderungsrente prüft die Gesetzliche Rentenversicherung Ihre Resterwerbsfähigkeit. Stellt die Gesetzliche Rentenversicherung fest, dass Sie noch eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag arbeiten können, werden Sie auf eine anderweitige Tätigkeit verwiesen und müssen dieser nachgehen. Hierbei achtet die Gesetzliche Rentenversicherung nicht ob dies Ihrem sozialen Stand oder Ihrem erlernten Beruf entspricht. Sie müssen der verwiesenen Tätigkeit nachkommen, ansonsten erhalten Sie keine Leistung.



Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen hier einen umfangreichen Schutz, der Ihnen eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlt, die Ihren Lebenstandart absichert.







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