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Rechtschutzversicherung

Immer häufiger müssen Unternehmen und Privatpersonen Ihr Recht vor einem deutsche Gericht beweisen und Ihr Recht einklagen. Doch die mit einer Klage verbundenen Kosten sind häufig sehr hoch und stellen ein hohes finanzielles Risiko dar. Damit sich sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen keine Sorgen um die Finanzierung der Rechtskosten machen müssen, lohnt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.



Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreit die anfallenden Kosten, wie zum Beispiel die Gerichtskosten oder Gebühren für einen Anwalt. Da in Deutschland die Rechtsstreitigkeiten in viele Bereiche unterteilt sind, beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung je nach Angebot auch einen unterschiedlichem Versicherungsschutz. Gängige Kombinationen der Rechtsschutzversicherung sind Verkehr-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, die Kombination aus beiden und die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.




Leistungen einer Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die anfallenden Rechtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zu den Rechtskosten gehören unter anderem folgende:

  • Gebühren für einen Rechtsanwalt
  • Gerichtskosten
  • Kosten für einen Gutachter, Sachverständige
  • Kosten für mögliche Zeugen
  • Kosten für die Gegenseite





Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung umfasst eine Reihe von unterschiedlichen Rechtsbereichen. Je nach Rechtsschutzversicherung können Sie folgende Leistungsarten versichern:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht



Eine Rechtsschutzversicherung erbringt keine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat verursacht hat. Hierzu gehören zum Beispiel ein Einbruch, Diebstahl, Beleidigung oder Unterschlagung. Des Weiteren zahlt eine Rechtsschutzversicherung keine Leistung wenn der Rechtsstreit zwischen den versicherten Personen besteht.







Wartezeit der Rechtsschutzversicherung
Für die Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, welche nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung anfängt. Innerhalb der Wartezeit erbringt die Rechtsschutzversicherung keine Leistungen. Die Wartezeit soll eine die Versicherung dafür schützen, das der Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung für eine aktuelle Rechtsstreitigkeit abschließt. Die Wartezeit bezieht sich allerdings nur auf folgende Leistungsarten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz

Für folgende Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung besteht keine Wartezeit:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz





Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
Insbesondere Unternehmen unterliegen einem großen Haftungsrisiko und sind noch häufiger in Rechtsstreits verwickelt. Für die besonderen Rechtsschutzbedrüfnisse von Unternehmen gibt es die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige.



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