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Erwerbsminderungsrente

Die staatliche Absicherung einer drohenden Berufsunfähigkeit umfasst die so genannte Erwerbsminderungsrente. Diese wird Ihnen unter bestimmten Vorraussetzungen in unterschiedlichen Rentenhöhen gewährleistet. Eine Erwerbsminderungsrente wird Ihnen von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wenn Sie auf Grund von chronischen Erkrankungen nicht oder nur noch teilweise einer Tätigkeit nachgehen können. Dabei ist die Erwerbsminderungsrente als Ergänzung zu Ihrem noch erzielbaren Einkommen zu verstehen.



Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente:

Die Vorraussetzung zum Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist natürlich grundsätzlich, dass Sie Ihrer aktuellen Tätigkeit nicht oder nur noch teilweise nachgehen können. Gründe für die eingeschränkte Berufsfähigkeit sind recht vielfältig und auf chronische oder Allgemeine Erkrankungen sowie körperliche Beeinträchtigungen zurückzuführen. Ihre Berufsunfähigkeit muss Ihnen von einem Arzt diagnostiziert werden. Mit Beantragung der Erwerbsminderungsrente bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, untersucht Sie gegebenenfalls noch ein von der Gesetzlichen Rentenversicherung bestimmter Arzt nochmalig. Bestätigt dieser Arzt Ihre Berufsunfähigkeit überprüft dieser gleichzeitig Ihre Resterwerbsfähigkeit. Diese wird benötigt um zu berechnen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfallen wird.




Weitere Voraussetzungen zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente:

  • Sie sind mindestens 5 Jahre in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert
  • Sie haben mindestens 3 Jahre Beiträge eingezahlt





Höhe der Erwerbsminderungsrente:

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird nach Ihrer Resterwerbsfähigkeit berechnet und dementsprechend als teilweiser Erwerbsminderungsrente oder als volle Erwerbsminderungsrente geleistet.



Teilweise Erwerbsminderungsrente:

Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen Sie wenn Sie am Tag zwischen 3 und 6 Stunden, irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. (Es ist egal welcher Tätigkeit, Ihr erlernter Beruf und Ihre soziale Situation wird nicht berücksichtigt!) Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente errechnet sich individuell aus Ihren Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungsjahren und zu berücksichtigende Zeiten.



Volle Erwerbsminderungsrente:

Die Gesetzliche Rentenversicherung gewährt Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente wenn Sie noch zwischen 0 und 3 Stunden am Tag, irgendeiner Tätigkeit nachgehen können. Eine pauschale Aussage über die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente lässt sich nicht sagen. Diese wird individuelle anhand Ihrer Versicherungsjahren, Ihren Beiträgen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und den Berücksichtigungszeiten berechnet.



Keine Erwerbsminderungsrente:

Sind Sie in der Lage mehr als 6 Stunden am Tag einer Tätigkeit nachzukommen, erhalten Sie von der Gesetzlichen Rentenversicherung keine Erwerbsminderungsrente.



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