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Gliedertaxe der Privaten Unfallversicherung

Die Gliedertaxe dient in der Privaten Unfallversicherung zur Beurteilung des Invaliditätsgrads und nimmt so eine wichtige Stellung, bei dem Leistungsumfang der Privaten Unfallversicherung ein. Mit der Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen, eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet. Kommt es durch einen Unfall zum Verlust oder zu einer Funktionsunfähigkeit eines Körperteils, zahlt die Private Unfallversicherung den entsprechenden Prozentsatz der Gliedertaxe, von der vereinbarten Invaliditätssumme aus. Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile beeinträchtigt, werden die entsprechenden Prozentsätze gemäß der Gliedertaxe addiert. Allerdings kann die Addition maximal 100% erreichen.




Übersicht der Gliedertaxe der Privaten Unfallversicherung:

  • Arm im Schultergelenk 70%
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenk 65%
  • Arm bis unterhalb des Ellenbogengelenk 60%
  • Hand im Handgelenk 55%
  • Daumen 20%
  • Zeigefinger 10%
  • andere Finger 5%
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
  • Bein bis unterhalb des Knies 50%
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
  • Fuß im Fußgelenk 40%
  • große Zehe 5%
  • andere Zehe 2%
  • Auge 50%
  • Gehör auf einem Ohr 30%
  • Geruch 10%
  • Geschmack 5%


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