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Gliedertaxe der Privaten Unfallversicherung
Die Gliedertaxe dient in der Privaten Unfallversicherung zur Beurteilung des Invaliditätsgrads und nimmt so eine wichtige Stellung, bei dem Leistungsumfang der Privaten Unfallversicherung ein. Mit der Gliedertaxe werden den einzelnen Körperteilen, eine bestimmte Prozentzahl zugeordnet. Kommt es durch einen Unfall zum Verlust oder zu einer Funktionsunfähigkeit eines Körperteils, zahlt die Private Unfallversicherung den entsprechenden Prozentsatz der Gliedertaxe, von der vereinbarten Invaliditätssumme aus. Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile beeinträchtigt, werden die entsprechenden Prozentsätze gemäß der Gliedertaxe addiert. Allerdings kann die Addition maximal 100% erreichen.
Übersicht der Gliedertaxe der Privaten Unfallversicherung:
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