style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

HIS die Schwarze Liste der Versicherungsunternehmen

Für viele Versicherungen in Deutschland führen die Versicherungen eine individuelle Risikoprüfung durch. Diese ist wichtig für die Beitragskalkulation und kann für den Antragssteller zu Ausschlüssen, zu Risikobeiträgen oder im Schlimmsten Fall, zur Ablehnung des Antrags führen. Typische Versicherungen bei denen eine umfangreiche Risikoprüfung durchgeführt wird, sind zum Beispiel die Private Berufsunfähigkeitsversicherung, die Private Krankenversicherung oder die Risikolebensversicherung. Die Risikoprüfungen sind für die Versicherungsunternehmen besonders wichtig, denn alle Versicherungen müssen individuell kalkuliert werden. So schützen die Versicherungen mit den Risikoprüfungen Ihren Bestand an Versicherten (das kein möglicher Betrüger die Versichertengemeinschaft missbraucht) und sorgen so, für stabile Beiträge und die Möglichkeit, Ihren versprochenen Schutz halten zu können.



Nachteile für Kunden – die Gefahren der Schwarzen Liste

Die Risikoprüfungen der Versicherungsunternehmen können eventuell auch einen Nachteil für Antragssteller haben. Denn Die deutschen Versicherungen führen sozusagen eine „Schwarze Liste“ - kurz HIS. Die Abkürzung HIS steht für das „Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft“. In diesem System erfassen fast alle Versicherungsunternehmen (es gibt nur sehr wenige Ausnahmen) viele relevante Informationen über Antragssteller und Versicherungsnehmer.



Gespeicherte Informationen stehen zum Abruf bereit

Das HIS erfasst sehr viele Punkte unter anderem auch den Gesundheitszustand eines Antragsstellers. Gerade diese schwerwiegend relevaten Einträge können sich aber schnell zu einem massiven Nachteil von Antragsstellern entwickeln. Wurde beispielsweise bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung eine Rückenbehandlung angeben und der Rücken aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen, kann genaue diese Information bei einer später beantragten Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls zum Ausschluss des Rückens führen. Auch wenn hier keine Beschwerden mehr vorhanden sind. Eine für ehrliche Versicherungsnehmer ärgerliche Einordnung.



Auskunft für Versicherungsnehmer über Eintrag im HIS

Die im HIS gespeicherten Informationen bleiben grundsätzlich 5 Jahre in dem System. Nach Ablauf dieser Zeit werden diese gelöscht. Seit April 2009 können Informationen über einen Eintrag bei HIS auch von Antragsstellern/Versicherungsnehmern angefordert werden. Versicherungsunternehmen sind dazu verpflichtet, falsch gespeicherte Informationen zu korrigieren oder gegebenenfalls zu löschen.



Wenn Sie glauben, dass über Sie ein Eintrag bei dem HIS erfolgt ist, können Sie diesen bei dem GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erfragen. Der GDV informiert ob ein Eintrag im System besteht und welches Versicherungsunternehmen diesen veranlasst hat. Über den Inhalt des Eintrags informiert GDV jedoch nicht. Eine Anfrage bei dem GDV kann ausschließlich schriftlich per Post erfolgen. Legen Sie der Anfrage unbedingt eine Kopie Ihres Personalausweises bei (Vorder- und Rückseite). Die Anfrage an den GDV senden Sie an folgende Adresse:




Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Hinweis- und Informationssystem -
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin


Bitte die Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) nicht vergessen!




Weitere Informationen bekommen interessierte Versicherungsnehmer unter folgender kostenlosen Telefonnummer: 0800 – 33 99 399 oder im Internet: http://www.gdv.de/Themen/Querschnittsthemen/RechtsundVerbraucherfragen/inhaltsseite21956.html (Hier stellt der GDV auch eine Informationsbroschüre per PDF zur Verfügung.)



Inhalt des Eintrags bei dem Versicherungsunternehmen erfragen

Den Inhalt des Eintrags kann und wird von dem GDV nicht mitgeteilt. Die Inhalte des Eintrags können aber bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen erfragt werden, welches den Eintrag angewiesen hat. Versicherungsunternehmen sind zur Herausgabe dieser Information verpflichtet.


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder