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Weist eine Rechtsschutzversicherung Ihren Kunden einen Anwalt zu?
Für Rechtsstreitigkeiten kann man sich mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits absichern. Hier bezahlt die Versicherung auch die Kosten für die Rechtsberatung, folglich dem Rechtsanwalt. Kann aber eine Rechtsschutzversicherung Ihren Kunden einen Anwalt zuweisen oder bezahlt die Versicherung jeden Anwalt, welchen sich der Kunden aussucht?
Antwort
Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um einen versicherten Fall, so übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Rechtsberatung. Hier übernimmt die Versicherung tatsächlich die Kosten eines Rechtsanwalts. Zwar kann die Rechtsschutzversicherung Ihren Kunden einen guten Anwalt empfehlen (vielleicht weil die Versicherung im konkreten Fall gute Erfahrungen mit einem bestimmten Rechtsanwalt gemacht hat oder dieser ein Spezialist in diesem Bereich ist. Auch wenn der Versicherungsnehmer nach einem guten Anwalt fragt, kann die Rechtsschutzversicherung diesem einen guten Anwalt empfehlen.) Aber das die Versicherung Ihrem Versicherungsnehmer vorschreibt, zu einem bestimmten Rechtsanwalt zu gehen, wäre neu.
Würde auch grundsätzlich keinen Sinn machen. Die Anwaltsgebühren errechnen sich nach einem festen Katalog. Hier können die Versicherungen eher keinen „Mengenrabatt“ aushandeln, wie dies zum Beispiel bei einer Werkstattbindung bei einer Kfz Haftpflichtversicherung der Fall ist. Also eine Rechtsschutzversicherung kann zwar einen guten Rechtsanwalt empfehlen, Ihren Versicherungsnehmer nicht vorschreiben einen bestimmten Anwalt zu nehmen.
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