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Gestaffelte Leistungen der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Falle einer Berufsunfähigkeit, die vereinbarte monatliche Rente. Mit dieser Berufsunfähigkeitsrente, soll dem Versicherungsnehmer ermöglicht werden, trotz unfähiger Arbeitsmöglichkeit, sein Leben weiterhin zu finanzieren. Geleistet wird die Berufsunfähigkeitsrente, erst bei ärztlich nachgewiesener Berufsunfähigkeit über einen bestimmten Mindestzeitraum (der so genannte Prognosezeitraum). Zudem muss mindestens eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegen. Sind diese Kriterien erfüllt, zahlt die Private Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Leistungen.
Gestaffelte Leistung der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:
Es gibt allerdings auch Private Berufsunfähigkeitsversicherungen die eine gestaffelte Leistungen erbringen. Diese zahlen bereits bei einer Berufsunfähigkeit ab 25 Grad einen entsprechenden Anteil von der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Bei der gestaffelten Leistung leistet der Versicherer allerdings nur die volle Berufsunfähigkeitsrente, bei einer Berufsunfähigkeit mit dem Grad 75%.
In der Regel wird eine Pauschalregelung verwendet. Diese Private Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt Ihre Leistungen erst ab 50% - jedoch dann die volle vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Prognosezeitraum einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Achten Sie darauf, dass der Prognosezeitraum Ihrer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die 6 Monate nicht überschreitet. Je länger der Prognosezeitraum ist, desto eher schreibt Sie ein Arzt nicht für berufsunfähig.
Um eine Leistung von einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen zu können, muss ein Arzt den Versicherungsnehmer, für einen bestimmten Zeitraum berufsunfähig schreiben. Dieser Zeitraum wird als Prognosezeitraum bezeichnet. Ein guter Prognosezeitraum bei einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt bei 6 Monaten. Schlechte Berufsunfähigkeitsversicherungen fordern eine dauerhaft nachgewiesene Berufsunfähigkeit.
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