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Unterstuetzungskassen in der betrieblichen Altersvorsorge
Die Unterstützungskasse ist eine der 5 Durchführungswege, für eine Betriebliche Altersvorsorge in Deutschland. Eine Unterstützungskasse tritt als rechtlich eigenständige Institution auf, welche die Mittel der Betrieblichen Altersvorsorge verwaltet und in unterschiedlichste Anlagemöglichkeiten investiert.
Freie Anlagemöglichkeit
Dabei unterliegen die Unterstützungskassen nicht der deutschen Finanzaufsicht BaFin, wodurch die Anlagemöglichkeiten frei entschieden werden können und die Unterstützungskassen keine staatlichen Regulierungen zu beachten haben.
Risiko der Unterstützungskassen nur für Arbeitgeber
Das hat allerdings auch zur Folge, dass ein hohes Risiko besteht, die zugesicherten Leistungen aus der Betrieblichen Altersvorsorge nicht zu erhalten. Sollte dies der Fall sein, müsste allerdings der Arbeitgeber einspringen und ausstehenden Leistungen für den Arbeitnehmer erbringen. Selbst bei Insolvenz des Arbeitgebers, würde der Pensionssicherungsverein (PSVaG) die ausstehenden Leistungen wie zum Beispiel eine monatliche Rente übernehmen und an den Arbeitnehmer bezahlen.
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