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Betriebshaftpflichtversicherung
Finden Sie ausführliche Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung, eine Auflistung der versicherten Risiken und einen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungsangebote.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist im Grunde für jeden Unternehmer, Freiberufler und Selbstständigen obligatorisch. Denn jedes Unternehmen und jeder Selbstständiger muss für einen durch Ihn verschuldeten Schaden, unbegrenzt haften und ist zum Schadenersatz verpflichtet. Die Betriebshaftpflichtversicherung schaltet sich bei Forderungen gegen das versicherte Unternehmen ein und überprüft die Schadenersatzforderungen. Handelt es sich um berechtigte Schadenersatzansprüche, so befriedigt die Betriebshaftpflichtversicherung diese, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sollte es sich bei den Schadenersatzforderungen um unberechtigte Forderungen handeln, werden diese von der Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt und zurückgewiesen.
Im Grunde bestehen für manche Berufsgruppen eine Versicherungspflicht für eine Berufshaftpflichtversicherung. Beispielsweise müssen Versicherungsmakler eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen, um in Ihrem Beruf überhaupt tätig werden zu können.
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf das Unternehmen selbst (juristische Person), den Selbstständigen oder Freiberufler. Gleichzeitig umfasst die Betriebshaftpflichtversicherung auch den Schutz für Mitarbeiter. Entsteht einem Kunden ein Schaden durch einen Mitarbeiter, so bezahlt die Betriebshaftpflichtversicherung auch diesen Schaden.
Konventionelle Produkthaftpflicht
In einer Betriebshaftpflichtversicherung ist auch automatisch eine so genannte konventionelle Produkthaftpflicht enthalten. So versichert die Betriebshaftpflichtversicherung auch mögliche Schäden, welche durch ein von dem versicherten Unternehmen hergestellten Produkt verursacht werden. Allerdings beinhaltet die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung ausschließelich Sach- und Personenschäden. Um auch Vermögensschäden mit abzusichern, muss die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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