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Reiserücktrittsversicherung
Der Urlaub ist geplant und wurde schon möglichst früh gebucht, um den Frühbuchrabatt zu sichern? Auch eine noch so gute Planung und rechtzeitige Buchung des Urlaub kann aber nicht plötzliche Ereignisse verhindern, die einen eventuellen Urlaub schnell verhindern. Sei es eine schwere Erkrankung, eine Schwangerschaft oder sogar der Tod eines Angehörigen, machen es unmöglich, den Urlaub auch tatsächlich anzutreten.
Reiserücktrittsversicherung empfehlenswert bei teuren Fernreisen
Gerade wenn ein teure Fernsreise gebucht wurde, kann die Stornierung der Reise zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden sein. Wird eine Reise beispielsweise kurz vor dem Reiseantritt (z.B. 2 Tage vorher) storniert, können schnell bis zu 80% des Reisepreises als Stornokosten anfallen. Bei teuren Fernreisen bedeutet dies schnell mehrere Tausend Euro. Kosten die aber nicht sein müssen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer so genannten Reiserücktrittsversicherung. Diese Versicherung übernimmt für viele Gründe eines Reiserrücktritts, einen großen Teil der entstehenden Kosten.
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung Grundlegend versicherte Gründe: Optional versicherte Gründe: Zudem übernehmen viele Reiserücktrittsversicherungen auch folgende Leistungen: Bitte beachten Sie: Die versicherten Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Daher ist vor ABschluss der Versicherung, ein detaillierter Blick in die Bedingungen; zumindest in den Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung, zu empfehlen. Versicherte Personen in der Reiserücktrittsversicherung Versicherungsdauer einer Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittversicherung bietet Ihnen einen Versicherungsschutz für mögliche Stornogebühren, falls eine bereits gebuchte und bezahlte Reise aus den unterschiedlichsten Gründen, nicht angetreten werden kann. Bei den abgesicherten Gründen des Reiserücktritts unterscheiden sich die Reiserücktrittsversicherungen. Für folgende Gründe leistet eine Reiserücktrittsversicherung:
Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung, auf den Versicherungsnehmer. In den Familienpolicen schützt die Versicherung auch den Ehepartner und minderjährige Kinder. (In manchen Policen werden nur eine bestimmte Anzahl von Kindern mitversichert. Bei Abschluss einer Familienpolice sollte auf die Anzahl der mitversicherten Kinder, unbedingt beachtet werden!)
Eine Reiserücktrittsversicherung kann wahlweise als Einzelversicherung oder als ein Jahresvertrag abgeschlossen werden. Bei der Einzelversicherung erstreckt sich der Versicherungszeitraum nur auf eine gebuchte Reise. Der Jahresvertrag versichert alle Reisen welche innerhalb des versicherten Jahr, gebucht werden.
Wird eine Familienpolice mit einem Jahresvertrag abgeschlossen, gilt der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung auch, wenn die Ehepartner getrennt von einander verreisen.
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