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Gemischte Lebensversicherung

Eine gemischte Lebensversicherung bietet eine Todesfallabsicherung für die Hinterbliebenen und ein Sparprodukt für die Altersvorsorge, in einer Versicherungspolice. Erfahren Sie hier wichtige Eckpunkte zu der gemischten Lebensversicherung sowie Allgemein Informationen.



Eine der bekanntesten Versicherungen welche viele Personen in Deutschland für Ihre Altersvorsorge und Todesfallabsicherung abschließen, ist die so genannte gemischte Lebensversicherung. Diese Form der Lebensversicherung wird als „Gemischt“ bezeichnet, weil hier in einem Versicherungsprodukt die Risiko Lebensversicherung und eine Kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert, vermischt wird. Eine gemischte Lebensversicherung ist eine Personenversicherung und daher berechnen sich die Beiträge, individuell nach dem Versicherungsnehmer.




Todesfallabsicherung der gemischten Lebensversicherung:
Eine Gemischte Lebensversicherung bietet eine Todesfallabsicherung. Verstirbt der Versicherungsnehmer in der Versicherungszeit, so zahlt die gemischte Lebensversicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. In der Regel zahlt die Lebensversicherung die volle oder einen Teil der Versicherungssumme.





Altersvorsorge mit der gemischten Lebensversicherung:
Von dem Beitrag zu der gemischten Lebensversicherung, läuft ein Teil in einen Kapitalaufbau. Hier legt die gemischte Lebensversicherung das Geld in eine von Ihnen ausgewählte Kapitalanlage (fondsgebunden oder klassische Anlage) an. Das angesparte Kapital inklusive der erwirtschafteten Zinsen, werden Ihnen dann mit Ablauf der gemischten Lebensversicherung ausgezahlt. Das Kapital können Sie dann beispielsweise mit einer Sofortrente in eine monatlich, garantierte Rente umwandeln.





Steuerliche Behandlung der gemischten Lebensversicherung:
Die Auszahlungen einer gemischten Lebensversicherung, welche ab dem 1 Januar 2005 abgeschlossen wurde, muss der Ertragsanteil voll versteuert werden. Wenn die Versicherungslaufzeit der gemischten Lebensversicherung mindestens 12 Jahre beträgt und Sie die Kapitalauszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr erhalten, müssen Sie nur noch 50% des Ertragsanteil versteuern. (Ertragsanteil: Angespartes Kapital abzüglich Ihrer Beitragseinzahlungen)



Gemischte Lebensversicherungen welche vor dem Jahr 1 Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei!


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