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Riester Rente

Finden Sie aktuelle Informationen über die Riester Rente, eine Aufstellung der staatlichen Förderungen der Riester Rente mit steuerlichen Entlastungen und den Riester Zulagen sowie die Sparmöglichkeiten der Riester Rente.



Eine interessante Private Altersvorsorge stellt die staatliche geförderte Riester Rente dar. Die Riester Rente sollte insbesondere jeder Arbeitnehmer dazu verwenden um Geld für sein Alter anzusparen. Denn die Riester Rente wird vom Staat mit Zulagen und Steuerlichen Entlastungen begünstigt und bietet daher eine attraktive Möglichkeit eine solide Private Altersvorsorge anzusparen.




Sparprodukte Riester Rente:
Bei der Riester Rente handelt es sich im Grunde um einen normalen Sparvertrag, in den Sie einen monatlichen Beitrag einzahlen (ähnlich einer Privaten Rentenversicherung). Der Beitrag zu Ihrer Riester Rente wie je nach ausgewählter Sparanlage entsprechend angelegt, so dass Sie mit Hilfe von Zinsen ein entsprechendes Kapital für Ihre Renten ansparen können.



Förderfähige Sparprodukte:
Als Sparanlage können Sie mit einer Riester Rente verschiedene Möglichkeiten auswählen. Gefördert werden folgende Sparformen:

  • Banksparplan
  • Fondssparplan
  • Private Rentenversicherung (klassisch)
  • Private Rentenversicherung (fondsgebunden)




Staatliche Förderung der Riester Rente
Der große Vorteil der Riester Rente besteht natürlich in den staatliche Förderungen. So zahlt Ihnen der Staat Riester Zulagen, in Form von der Grundzulage und für jedes Kind, die Kinderzulage. Aktuell gibt es für Ihren Riester Vertrag folgende Zuschüsse:

  • Grundzulage Ledig 154 Euro
  • Grundzulage Verheiratet 308 Euro
  • Kinderzulage 185 Euro (Kinder vor 2008 geboren)
  • Kinderzulage 300 Euro (Kinder nach 2008 geboren)

Für Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr einmalige Förderung von 200 Euro.



Riester Rente Steuervorteil:
Die Riester Beiträge können zudem als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die maximale Höhe als Sonderausgabe ist seit dem Jahr 2008 auf 2100 Euro beschränkt.






Einzahlungen in die Riester Rente:
Um die volle staatliche Förderung der Riester Rente zu erhalten, müssen Sie einen Mindestbetrag in Ihren Riester Vertrag einzahlen. Seit dem Jahr 2008 müssen Sie mindestens 4% Ihres Vorjahreseinkommens, in Ihren Riester Sparvertrag einzahlen. Wird nicht der Mindestbeitrag eingezahlt, werden die staatlichen Zuschüsse auch nur anteilig gewährleistet.



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