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Außenversicherung der Hausratversicherung

Die Außenversicherung Ihrer Hausratversicherung schützt Ihre versicherten Gegenstände auch bei vorübergehendem Aufenthalt, außerhalb der Versicherungsorts. Die Außenversicherung der Hausratversicherung stellt eine sinnvolle Absicherung dar. Auf+ührliche Informationen zur Außenversicherung in der Hausratversicherung finden Sie im folgenden.



Grundsätzlich sind alle versicherten Gegenstände die für eine kurze Zeit auch an einem anderem Ort, als der in der Police aufgeführten Wohnung aufbewahrt werden, versichert. Ein einfaches Beispiel ist hier die Kleidung. Entsteht außerhalb der Wohnung ein Schaden an der eigenen Kleidung, ist dieser grundsätzlich über die Außenversicherung der Hausratversicherung mit abgedeckt. Auch Möbel die vorübergehend, vielleicht wegen eines Umzugs außerhalb der Wohnung gelagert werden, sind versichert. Der Versicherungsschutz für die Kleidung gilt weltweit. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass die versicherten Gegenstände sich nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Als vorübergehend wird ein Zeitraum von 3 Monaten genannt. Nach drei Monaten ist dies nicht mehr versichert.




Begrenzte Entschädigung der Außenversicherung!
Die Entschädigung bei der Außenversicherung ist auf maximal 10 Prozent der Versicherungssumme und insgesamt auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Weiterhin gelten auch hier die gleichen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen wie innerhalb der Wohnung. (Bargeld= 1500 Euro, Schmuck= 20.000 Euro und Urkunden= 3000 Euro)



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