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Mehrkostenversicherung der Elektronikversicherung

Der Ausfall einer elektronischen Anlage kann für Unternehmen zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. Insbesondere wenn Unternehmen in der Umsetzung Ihrer Arbeit auf diese elektronischen Anlagen angewiesen sind und ohne diese, Ihre Aufträge nicht mehr erfüllen können. Das Ausweichen auf eine Ersatzanlage stellt in solchen Fällen die unumgängliche Lösung dar, ohne einen Kundeverlust in Kauf nehmen zu müssen. Doch mit der Anmietung der Ersatzanlage beziehungsweise mit der Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern zur Überbrückung des Ausfalls, kommen zum Teil erhebliche Kosten auf die Unternehmen zu. Diese Kosten fängt eine Mehrkostenversicherung in der Elektronikversicherung auf und bildet deshalb eine überaus sinnvolle Ergänzung.




Leistungen der Mehrkostenversicherung der Elektronikversicherung
Im Schadensfall übernimmt die Mehrkostenversicherung die zusätzlichen, finanziellen Aufwendungen für zusätzliche Arbeitskräfte, die Nutzung von anderen, betriebsfremden Anlagen sowie Fertigungsverfahren.

  • Kosten für Nutzung betriebsfremder Anlagen
  • Kosten für die Mietung benötigter Geräte, Anlagen
  • Kosten für zusätzliche Arbeitskräfte
  • Kosten für Nutzung betriebsfremder Fertigungsverfahren





Haftzeit der Mehrkostenversicherung
Die oben aufgeführten Kosten werden allerdings nicht unbegrenzt bezahlt, sondern nur solange die Haftzeit vereinbart wurde. Definiert wird die Haftzeit in der Mehrkostenversicherung nach der Dauer, bis die ausgefallene Anlage wiederbeschafft werden kann.



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