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Zahlt die PKV eine Arztrechung mit Abrechnung nach dem 3,5 fachen Satz?
Als Privatversicherter erhält man von seinem Arzt eine Rechnung und muss diese dann erst einmal selbst bezahlen. Zur Abrechnung der Arztleistungen existieren ja unterschiedliche Sätze. Hier kann ein Arzt auch mit dem hohen 3,5 fachen Satz abrechnen. Wie sieht das bei diesem Satz aber mit der Kostenerstattung von der Krankenversicherung aus? Zahlt die PKV eine Arztrechnung mit Abrechnung nach dem 3,5 fachen Satz? Oder bleiben Versicherte hier womöglich auf Ihren Kosten sitzen?
Antwort
Bei einer privatärztlichen Rechnung kann der behandelnde Arzt zwischen dem 1,5 fachen und 3,5 fachen Satz, gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen. Es ist allerdings eher üblich, dass Ärzte nach dem 2,3 fachen Satz abrechnen – also nach der goldenen Mitte. Der hohe 3,5 fache Satz wird eigentlich nur dann berechnet, wenn es sich um eine schwierige Behandlung handelt und der Arzt die hohe Abrechnung begründet.
Ob eine Private Krankenversicherung eine Arztrechnung die nach dem 3,5 fachen Satz abrechnet wurde bezahlt oder nicht, hängt ein wenig von dem abgeschlossenen Tarif und dessen Bedingungen ab. Gute Krankenvollversicherungen bezahlen mindestens bis zu 3,5 fachen Satz und sogar bei individuell verhandelten Honoraren über den 3,5 fachen Satz hinaus. Schlechte Tarife sehen aber zum Teil nur eine Kostenerstattung bis zu 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte vor. Hier müssten Versicherte dann die Differenzkosten selbst tragen und bezahlen.
Gerade bei der Kostenerstattung zeigt sich, ob sich Versicherte für eine gute und leistungsstarke Private Krankenversicherung entschieden haben. Besitzen Versicherte eine gute PKV wird diese ohne Probleme die Arztrechnung mit dem 3,5 fachen Satz erstatten.
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