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Zahlt die gegnerische Versicherung nach einem Unfall einen neuen Kindersitz?
Leider kam es vor wenigen Tagen zu einem kleinen Unfall mit dem Auto. Es kam zwar nur zu einem Sachschaden am Auto und glücklicherweise wurde keiner verletzt, allerdings war im Auto ein Kind mit an Board. Das die gegnerische Versicherung den Schaden am Auto reguliert ist zwar klar, wie sieht das aber mit dem Kindersitz aus? Zahlt die gegnerische Versicherung nach einem Unfall einen neuen Kindersitz? Es wäre ein besseres Gefühl wenn der Kindersitz ausgetauscht wird. Schließlich könnte dieser durch den Unfall auch beschädigt sein und nicht mehr die notwendige Sicherheit bieten, wie vor dem Unfall.
Antwort
Ein Autounfall kann tatsächlich einen Schaden am Kindersitz verursachen und somit die Sicherheit des Sitzes, erheblich beeinflussen. Weist ein Kindersitz sichtbare Beschädigungen auf, dürfen Eltern diesen auf keinen Fall mehr verwenden. In einer solchen Situation muss der beschädigte Kindersitz der gegnerischen Versicherung gemeldet werden und diese leistet auch Ersatz.
Etwas schwieriger wird es jedoch wenn der Kindersitz nach dem Autounfall keinen sichtbaren Schaden aufweist. In diesem Fall muss ein Sachverständiger die Beeinträchtigung des Kindersitzes durch den Unfall überprüfen und gegebenenfalls dokumentieren. Wurde dieser beschädigt, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Sachverständigen und die Reparatur. Lässt sich der Sitz nicht mehr reparieren, so übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers auch die Kosten für einen Neukauf.
In keinen Fall sollten Eltern nach dem Unfall ohne (professionelle) Überprüfung den Kindersitz weiter verwenden. Schließlich betrifft dies die Sicherheit des Kindes bei einer Autofahrt.
Bild © panthermedia.net / Paul Hakimata
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