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Zahlt eine Kfz Versicherung tatsächlich für einen Unfall mit einem Fasan nicht?
Es kommt ja immer wieder häufiger mal vor, insbesondere auf dem Land, dass am Rande und auf der Straße auch Tiere wie zum Beispiel ein Fasan rumlaufen. Wie sieht das aber mit dem Versicherungsschutz aus, sollte es zu einem Unfall mit einem Fasan kommen. Zahlt eine Kfz Versicherung tatsächlich nicht für einen Unfall mit einem Fasan?
Antwort
Ob eine Kfz Versicherung für einen Unfall mit einem Fasan aufkommt, hängt immer von dem Tarif ab. Das entscheidende ob eine Versicherung für einen solchen Unfall aufkommt, besteht in den versicherten Tierunfällen. Viele Standarttarife der Teilkaskoversicherung sehen nur eine Leistung vor, wenn es sich bei dem Unfall um ein Haarwild handelt. Was genau zu Haarwild gehört definiert das Bundesjagdgesetz. Ein Fasan gehört tatsächlich nicht zu Haarwild. Haben Versicherte als nun eine Teilkasko die nur bei Haarwild leistet bekommen Sie tatsächlich keinen Schadenersatz bei einem Unfall mit diesem Tier.
Da immer häufiger Unfälle mit anderen Tieren als Haarwild passieren (z.B. mit Vögeln Hunden, Rinder, Pferde etc.) empfiehlt es sich für Versicherte immer darauf zu achten, dass die Kfz Kaskoversicherung bei Tieren aller Art leistet. Schließt die bestehende Kaskoversicherung diese Formulierung ein, dann ist auch ein Unfall mit einem Fasan abgesichert.
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