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Kann eine Kfz Versicherung nach einem Unfall die Versicherung kündigen?
Die Kfz Haftpflichtversicherung ist in Deutschland ja vorgeschrieben. Kann aber eine Kfz Versicherung eine Versicherung kündigen,, zum Beispiel wenn der Versicherte mehrere Unfälle verursacht hat? Ist eine solche Kündigung rechtens oder kann man sich als Versicherungsnehmer dagegen wehren? Immerhin darf ohne Versicherungsschutz das Kfz nicht mehr gefahren werden.
Antwort
Jede Kfz Versicherung behält sich in Ihrem Bedingungswerk das Recht vor, nach einem Schadenfall von dem Vertrag zurückzutreten. Versicherungsgesellschaften können also durchaus von Ihrem Sonderkündigungsrecht nach einem Unfall Gebrauch machen. Dagegen kann sich auch kein Versicherungsnehmer wehren, weil dies rechtlich vollkommen richtig ist. (Nach einem regulierten Unfall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht.)
Kündigt ein Versicherer nach einem Unfall den Vertrag, werden es Versicherte danach wirklich schwer haben eine neue Kfz Versicherung abzuschließen. Denn die Kfz Versicherungen fragen bei Antragsstellung nach einer Vorversicherung und informieren sich auch darüber warum das Vertragsverhältnis mit der alten Versicherung beendet wurde. Gegebenenfalls erhalten Versicherte dann nur noch eine Kfz Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen und nicht mehr mit einem umfangreichen Versicherungsschutz (wie zum Beispiel eine Kfz Haftpflicht mit einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro).
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