style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Wie hoch fällt der Mindestbeitrag zur Freiwilligen Krankenversicherung aus?

Als Ehepartner und Selbstständiger kann man von der beitragsfreien Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung profitieren. Zumindest solange der Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht einen gewissen Betrag übersteigt. Wenn aber nun genau das passiert und sich der selbstständige Ehepartner freiwillig versichern muss, wie sieht das dann mit dem Beitrag aus? Wie hoch fällt der Mindestbeitrag zur Freiwilligen Krankenversicherung aus? Kann es sich unter Umständen lohnen auf einen Teil des Gewinns zu verzichten, weil durch den freiwilligen Beitrag noch weniger im Monat zur Verfügung steht?

Antwort

Ein Ehepartner welcher über die Familienversicherung der GKV abgesichert ist, darf tatsächlich nicht mehr als 365 Euro im Monat verdienen. Überschreitet man als Selbstständiger diesen Betrag, so muss man sich freiwillig versichern. Hier legen die Gesetzlichen Krankenkassen ein fiktives Einkommen von 1.920 Euro im Monat zu Grunde. Das entspricht einem monatlichen Gesamtbeitrag von etwa 200 Euro. Überschreiten Selbstständige so gerade eben die Grenze zum Hinzuverdienst, empfiehlt es sich unter Umständen tatsächlich auf einen Teil des Gewinns zu verzichten, da der Beitrag zur Freiwilligen Versicherung mehr sein kann als der Hinzuverdienst. Das müssen Versicherte aber selbst einmal durchrechnen.


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder