style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Um welchen Schutz handelt es sich bei einem PKV Grundschutztarif?

Die Private Krankenversicherung besitzt eine weit größere Vielfalt an unterschiedlichen Tarifen, als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Teilweise finden Interessenten auch einen Grundschutztarif. Um welchen Schutz handelt es sich bei einem PKV Grundschutztarif überhaupt? Wo sind die Unterschiede zwischen einem PKV Grundschutztarif und einem „normalen“ Tarif der PKV?

Antwort

Ein Grundsschutztarif der Privaten Krankenversicherung bietet seinen Versicherte die grundlegende medizinische Versorgung. Das entspricht dann in etwa dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung, welche Ihren Versicherten ebenfalls nur eine grundlegende medizinische Versorgung gewährleistet. So sieht ein PKV Grundschutztarif zum Beispiel keine Chefarztbehandlung, keine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und häufig auch keine freie Arztwahl vor. Dies sind zum Beispiel typische Leistungen eines „normalen“ Krankenkostenvolltarif der Privaten Krankenversicherung.

Im Grunde handelt es sich bei einem Grundschutztarif um den so genannten Basistarif. Dieser bietet Versicherten den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auch darf der Versicherungsbeitrag zum Basistarif nicht den Maximalbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Dafür besteht allerdings ein Kontrahierungszwang für die Privaten Krankenversicherer. Sie müssen also einen Antragssteller in den Basistarif aufnehmen, auch wenn dieser wegen möglichen Krankheiten einen „normalen“ PKV Tarif nicht erhalten würde.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder