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Versichert eine Haftpflichtversicherung auch Schäden an geliehenen Geräten?

Gerade auf einer Baustelle oder bei Arbeiten rund um das Haus, können schon mal besondere Geräte benötigt werden. Nicht selten ist es da günstiger ein entsprechendes Gerät zu mieten und nicht neu zu kaufen. Was aber passiert wenn das Gerät verschuldet beschädigt wird? Bezahlt die eigene Private Haftpflichtversicherung den Schaden an dem gemieteten Gerät?

Antwort

Die meisten Privaten Haftpflichtversicherungen schließen den Versicherungsschutz für geliehene/gemietete Geräte grundsätzlich aus. So können Versicherungsnehmer grundsätzlich davon ausgehen, dass selbst verschuldete Schäden an geliehenen Geräten auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
Es gibt allerdings einige wenige Versicherungen, die in Ihren Haftpflichtversicherungen auch einen Versicherungsschutz für gemietete Sachen mit einschließen. In der Regel verlangen die Haftpflichtversicherungen für diesen Schutz natürlich einen Zusatzbeitrag. Auch gelten häufig für die Erstattung der Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen, bestimmte Maximalerstattungen. Zudem verlangen viele Haftpflichtversicherungen für diesen Schäden gesonderte Selbstbeteiligungen.

 

Versicherungsnehmer die einen Schaden an einem geliehenen Gerät verursacht haben, sollten dringend Ihre Haftpflicht Police prüfen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass ältere Haftpflichtversicherungen diese Schutz ausschließen. Neuere Verträge und Tarife können diesen Schutz bereits beinhalten.


In den oben genannten Fall, wo ein Gerät bei einer Verleiher gemietet wird, empfiehlt sich gegebenenfalls eine spezielle Versicherung bei dem Verleiher abzuschließen. Diese sind allerdings zum Teil recht teuer. Auch haben diese Versicherungen teilweise Lücken.


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