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Kfz Vollkaskoversicherung

Finden Sie Allgemeine Informationen über die Kfz Vollkaskoversicherung, welche Risiken die Kfz Vollkaskoversicherung absichert und einen Versicherungsrechner – mit dem Sie eine günstige Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug finden.



Die Kfz Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden, welche an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen und bietet unter den Autoversicherungen, den umfangreichsten Versicherungsschutz. Da die Vollkaskoversicherung Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug absichert, wird diese auch als Fahrzeugvollversicherung bezeichnet.
Eine Vorschrift zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung besteht nicht und kann von Ihnen optional als Ergänzung zur Kfz Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Gerade für Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen, ist der Abschluss einer Kfz Vollkaskoversicherung überaus sinnvoll. Denn die Vollkaskoversicherung übernimmt zum Beispiel auch Schäden für selbstverschuldete Unfälle und bewahrt Sie so, vor möglichen hohen Reparaturkosten.



In der Kfz Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung automatisch mit inbegriffen und bietet folglich die gleichen Leistungen wie die Teilkasko. Darüber hinaus versichert die Vollkaskoversicherung natürlich noch weitere Risiken:

  • Unfallschäden (auch selbstverschuldete Unfälle sind versichert, Fahrerflucht)
  • Schäden durch Vandalismus
  • Diebstahl
  • Brand oder Explosionen
  • Elementarschäden (Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmung)
  • Glasbruchschäden
  • Schäden durch einen Marderbiss




Schadenfreiheitsrabatt der Kfz Vollkaskoversicherung:
Als eigenständige Versicherung besitzt die Vollkaskoversicherung, genau wie die Kfz Haftpflichtversicherung, einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt. Mit dem Schadenfreiheitsrabatt sinken folglich die Versicherungsbeiträge für jedes Jahr, in dem Sie keinen Schaden über Ihre Vollkaskoversicherung abwickeln.






Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung:
Wie bei der Teilkaskoversicherung können Sie auch bei der Vollkaskoversicherung, eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Mit dem Einschluss einer Selbstbeteiligung sinkt der Versicherungsbeitrag. Sie müssen jedoch bei jeden Schaden die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung bezahlen.



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