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Versichert eine Glasversicherung auch Schäden an Fensterrahmen?

Bei einer Glasversicherung sind natürlich wie der Name schon verrät alle Glasscheiben versichert. Doch wie sieht das bei Fenstern aus? Fenster haben ja auch noch Rahmen? Versicherte eine Glasversicherung auch Schäden an Fensterrahmen? Oder müssen Versicherte die Kosten für solche Schäden ausschließlich selbst tragen?

Antwort

Eine Glasversicherung bietet Versicherungsschutz für viele Glasscheiben und ähnliche Gegenstände. So umfasst der Versicherungsschutz einer Glasversicherung neben den Glasflächen direkt, auch Ceranfelder (Kochplatte). Allerdings war es das auch schon. Das Bedingungswerk einer Glasversicherung schließt den Versicherungsschutz für Lampen, Hohlgläser, Spiegel, künstlerische Glasflächen und Fensterrahmen aus. Es werden folglich keine Kosten für beschädigte Fensterrahmen bezahlt. Diese Kosten müssen Versicherte selbst bezahlen.

 

Der Sinn und Zweck einer Glasversicherung kann bei den meisten Versicherten durchaus angezweifelt werden. Denn viele der typischen Risiken die zu einem Bruch einer Glasscheibe führen können, sind über die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, bereits abgedeckt. Bekannte Schäden an Fenstern entstehen beispielsweise bei Sturm oder Einbruchschäden. Diese sind aber wie gesagt schon über die Wohngebäude- bzw. Hausrat abgesichert. Nur Versicherte die über besonders große Glasflächen verfügen und gerne Ihre Ceranfelder versichern wollen, sollten über eine extra Glasversicherung nachdenken.

 

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