style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Zahlt eine Versicherung auch bei Diebstahl eines geliehenen Autos?

Es kann ja schon mal dazu kommen, dass das eigene Auto nicht anspringt und einige Tage in Werkstatt muss. Wenn man sich in einer solchen Situation ein Auto von Bekannten oder der Familie lieht, wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus? Was ist in dem Fall, dass das Auto gestohlen wird? Zahlt eine Versicherung auch bei Diebstahl eines geliehenen Autos? Oder entfällt der Schutz in diesem Fall und derjenige welcher sich das Auto geliehen hat, muss den Schaden selbst ersetzen?

Antwort

Wurde für das geliehene Auto eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so leistet diese auch in diesem Fall. Denn eine Teilkaskoversicherung wird im Bezug auf das Fahrzeug abgeschlossen und nicht auf den jeweiligen Fahrer selbst. Allerdings muss hier auf den Fahrerkreis geachtet werden. Hat der Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug nur für sich versichert, muss er in einem solchen Schadenfall eine erhöhte Prämie nachzahlen. Auch eine Strafzahlung ist durchaus möglich. Dennoch reguliert hier die Teilkaskoversicherung den Schaden und ersetzt das gestohlene Auto.

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder