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Mindert die Leistung einer eigenen Unfallversicherung den Schadenersatzanspruch?
Wenn eine Person von einem Dritten geschädigt wird erhält er natürlich einen Schadenersatz. Was ist aber wenn die geschädigte Person eine eigene Unfallversicherung besitzt und eine Leistung auf Grund des Unfalls erhält. Wird die Leistung aus der Privaten Unfallversicherung der geschädigten Person, mit dem Schadenersatzanspruch verrechnet?
Antwort
Die Ansprüche der geschädigten Person gegenüber dem Schadenverursacher und der eigenen Unfallversicherung, sind zwei völlig unterschiedliche Ansprüche. Diese haben nichts miteinander zu tun. Daher kann die Zahlung einer Privaten Unfallversicherung nicht mit dem Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schädiger verrechnet werden.
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