style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Ist der Abschluss einer Reiterunfallversicherung sinnvoll?

Nach langen quengeln hat sich unsere kleine Tochter nun durchgesetzt und fängt in wenigen Wochen mit dem Reiten an. Nun erscheinen die Pferde aber sehr hoch und ein Sturz kann da ja wirklich schlimme Folgen haben. Zumal es ja Gesichten gibt, dass sich ein Pferd z.B. über seinen Reiter gerollt hat. Daher besteht der Gedanke eine Reiterunfallversicherung abzuschließen. Aber ist der Abschluss einer Reiterunfallversicherung überhaupt sinnvoll? Oder empfiehlt es sich eher eine andere Lösung zu favorisieren, um bei einem Unfall auch eine finanzielle Absicherung zu haben?

Antwort

Es ist verständlich, dass sich Eltern Gedanken über den Unfall Ihres Kindes machen. Aber im Grunde brauchen Sie hierfür keine spezielle Reiterunfallversicherung abzuschließen. In der Regel besitzen die meisten Familien schon eine Unfallversicherungspolice mit Familienschutz. Eine solche Absicherung sieht bereits einen Unfallschutz rund um die Uhr und das weltweit vor. Dementsprechend besteht auch dann ein Versicherungsschutz wenn der Nachwuchs sich durch einen Reitunfall schlimm verletzt. Sollten keine Familienpolice bestehen, empfiehlt es sich eventuell über den Abschluss dieser Absicherung nachzudenken.

 

Eltern sollten jedoch beachten welche Art von finanziellem Schutz Sie sich für den Fall der Fälle wünschen. Eine Private Unfallversicherung leistet nur eine einmalige Summe, je nach Grad der Invalidität. Diese Leistung sollte eigentlich dafür dienen, mögliche Umbauten am Haus (behindertengerechter Umbau) zu bezahlen. Ein Unfall kann jedoch im schlimmsten Fall zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Somit würde der Nachwuchs lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen sein und könnte kein eigenes Einkommen erwirtschaften. Möchten Eltern auch dieses Risiko auffangen, empfiehlt sich der Abschluss einer Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit eine vereinbarte Rente aus. Wird diese entsprechend hoch gewählt, so kann die Rentenzahlung als Einkommensersatz dienen.
Eine solche Kindererwerbsunfähigkeitsversicherung schließen viele Eltern für den Fall der Fälle ab. Jedoch sollte diese optimalerweise mit einer professionellen Beratung abgeschlossen werden. Eine solche bietet zum Beispiel ein Honorarberater oder ein Versicherungsmakler.

 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder