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Ist eine Höherversicherung bei einer PKV ohne weiteres möglich?

Bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung erfolgt bereits die Festlegung des Leistungsumfangs durch die Wahl des entsprechenden Tarifs. Als Jungunternehmer entscheidet man sich hier eher noch für einen günstigeren Einsteigertarif mit abgespeckten Leistungen. Wie sieht es aber nun aus wenn mehr Leistungen gewünscht sind? Ist eine Höherversicherung bei einer PKV ohne weiteres möglich? Oder erfolgt hierbei eine erneute Gesundheitsprüfung und mögliche Erkrankungen werden ausgeschlossen? Welchen Einfluss hat eine mögliche Höherversicherung auf bereits bestehende Behandlungen?

Antwort

Eine Höherversicherung können Versicherte im Grunde jederzeit vornehmen. Allerdings erfolgt hierbei so gut wie immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Sollte in der Zwischenzeit also eine Krankheit hinzugekommen sein, wird der Krankenversicherungsschutz für diese Erkrankung eingeschränkt sein. Auch wird bei einer Höherversicherung nach laufenden Behandlungen bzw. angeratenen Behandlungen gefragt. Dementsprechend müssen Versicherte hier wahrheitsgemäß antworten. Ein besserer Krankenversicherungsschutz gilt dann nicht für die laufenden oder angeratenen Behandlungen.

Eine Ausnahme besteht mit einer mitversicherten Option auf Tarifwechsel (Optionsrecht). Manche Tarife (gerade Einsteigertarife) in der Privaten Krankenversicherung sehen ein solches Optionsrecht vor. Hierbei handelt es sich um fest definierte Möglichkeiten, bei denen Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen neuen Tarif wechseln können. Hier ist eine Höherversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung möglich.
 

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