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Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung
Viele Arbeitnehmer erhalten von Ihrem Arbeitgeber eine Vermögenswirksame Leistung. Wie sieht das allerdings aus, wenn nur einige wenige Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber eine Leistung bekommen und andere einfach leer ausgehen? Ist dies Rechtens? Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung? Kann dieses gegebenenfalls gerichtlich eingefordert werden?
Antwort
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung. Diese zahlt ein Arbeitgeber freiwillig an seine Arbeitnehmer. Auch die Tatsache das andere Arbeitnehmer von dem gleichen Arbeitgeber die vermögenswirksame Leistung bezahlt bekommen, bietet keine Grundlage für sich selbst die VWL einzufordern.
Es gibt allerdings eine Ausnahme. Manche Tarifverträge sehen in Ihren Bedingungen die Zahlung einer vermögenswirksamen Leistung vor. Sollte es sich also um Beschäftigungsverhältnis mit einem entsprechenden Tarifvertrag handeln, so wäre der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet die Vermögenswirksame Leistung zu zahlen. Auch wenn die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistung in dem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese. Die Regelung in einem Arbeitsvertrag ist aber besonders selten und durchaus kein Normalfall.
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