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Gibt es auch in der Elternzeit die staatlichen Zulagen zum Riester Vertrag?

Die Riester Rente ist ja insbesondere deshalb so interessant, da diese staatliche Zulagen vorsieht. Dafür müssen Kunden aber einen bestimmten Mindestbetrag in die Riester Rente einzahlen. Wie sieht das aber in der Elternzeit aus? Gibt es auch in der Elternzeit die staatlichen Zulagen zum Riester Vertrag? Immerhin verdienen Eltern in der Elternzeit kein eigenes Einkommen? Muss man während der Elternzeit auf die staatlichen Riesterzulagen verzichten?

Antwort

Riester Sparer welche sich in der Elternzeit befinden erhalten ebenfalls die staatlichen Zulagen über die Grundzulage. Außerdem können Sie sich noch über die Kinderzulage freuen. Obwohl Sparer in der Elternzeit kein eigenes Einkommen erzielen, so gelten Sie kaut Gesetz dennoch als unmittelbar förderberechtigte Personen und können dementsprechend die Riesterzulagen erhalten (wenn Sparer vor der Elternzeit berufstätig waren). Jedoch müssen Eltern auch hier beachten, dass Sie mindestens die 4% Ihres Vorjahresbrutto in Ihren Riester Vertrag einzahlen. Sollte kein Einkommen vorhanden sein, so liegt der Mindestbeitrag zur Riester Rente bei 60 Euro im Jahr.

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