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Benötigen auch Privatversicherte eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Wenn man ins Ausland fliegt wird immer zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung geraten. Meistens wird aber nur damit argumentiert, dass diese nötig ist wegen den Lücken der Gesetzlichen Krankenversicherung. Was ist mit Versicherten einer Privaten Krankenversicherung? Benötigen auch Privatversicherte eine Auslandsreisekrankenversicherung? Oder ist diese dann eher unnötig?
Antwort
Auch für Versicherte einer Privaten Krankenversicherung lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Der Grund besteht in der häufig gewählten Selbstbeteiligung der Krankenvollversicherung. Viele Versicherte haben zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 400, 600 oder 1.200 Euro pro Versicherungsjahr. Sollte eine Behandlung um Ausland notwendig werden, greift natürlich auch hier die Selbstbeteiligung. Eine Auslandsreisekrankenversicherung sieht meistens keinen oder nur einen sehr geringen Eigenanteil (beispielsweise 25 Euro pro Behandlung) vor. Stellen Privatversicherte den Beitrag einer Auslandsreisekrankenversicherung (zwischen 30 und 60 Euro im Jahr) im Bezug auf die mögliche Ersparnis der Selbstbeteiligung, empfiehlt sich hier schon der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
Hinzu kommt noch, dass sogar manche Tarife der Privaten Krankenversicherer keinen weltweiten Versicherungsschutz bieten. Auch sehen manche Tarife nur eine eingeschränkte Leistung für einen Krankenrücktransport vor. Dieser sollte bei einem Auslandsaufenthalt aber immer versichert sein. Deshalb empfiehlt sich auch aus diesen Gründen auch für Privatversicherte der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung.
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