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Zahlt eine Auslandsreisekrankenversicherung den Krankenhausaufenthalt von Begleitpersonen?
Wenn ein Kind stationär behandelt werden muss, sollte ja mindestens ein Elternteil mit kommen und beim Kind bleiben. Diese Kosten übernimmt die Krankenversicherung in Deutschland. Aber wie sieht das bei einer stationären Behandlung im Ausland aus? Was ist wenn das Kind im Urlaub wegen einer Krankheit stationär behandelt werden muss? Zahlt eine Auslandsreisekrankenversicherung den Krankenhausaufenthalt von Begleitpersonen? Oder müssen die Eltern hier die Kosten selbst tragen?
Antwort
Das Rooming-In wird tatsächlich von vielen Krankenassen in Deutschland übernommen, allerdings auch mit Grenzen. Ob und in wie fern eine Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für Eltern übernimmt, lässt sich in den jeweiligen Bedingungen des abgeschlossenen Tarifs finden. Jedoch sehen die meisten Policen eine Kostenerstattung für die Behandlungen der erkrankten, versicherten Person vor. Dementsprechend würde keine Leistung für die Eltern erfolgen. Müssen die Eltern auch behandelt werden, handelt es sich natürlich um einen klaren Leistungsfall – als Begleitperson dürfte die Sache schwierig werden. In vielen Fällen müssen Eltern wohl die Kosten selbst tragen.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung welche die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson übernimmt (wenn das eigene Kind im Krankenhaus liegt) besteht in dem Angebot der Deutschen Familienversicherung (Familien Auslandsreisekrankenversicherung). Diese übernimmt vollständig die Kosten. Ein empfehlenswerter Schutz zumal der Beitrag sehr günstig ausfällt.
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