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Wird eine Auslandsreisekrankenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung benötigt

Bei einer Reise ins Ausland wird immer zum Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung geraten. Wie sieht das aber bei Privatversicherten aus? Wird eine Auslandsreisekrankenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung benötigt? Eigentlich bietet diese doch einen sehr umfangreichen Schutz und gilt doch auch im Ausland. Wird dann eine zusätzliche Versicherung noch benötigt?

Antwort

Die meisten Privaten Krankenversicherungen sind weltweit gültig, aber nicht alle. Ob die eigene PKV also tatsächlich auch im Ausland gilt, sollte mit einem Blick in die Bedingungen überprüft werden. Selbst wenn der bestehende Tarif eine weltweite Gültigkeit besitzt, kann es sich dennoch lohnen über eine Auslandsreisekrankenversicherung nachzudenken. Viele PKV Tarife sehen eine vergleichsweise hohe Selbstbeteiligung zwischen 250 und bis zu 1.200 Euro vor. Diese Selbstbeteiligung gilt natürlich auch für einen Leistungsfall im Ausland. Um sich diese Selbstbeteiligung zu sparen, kann sich hier der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung durchaus lohnen. Denn eine Reisekrankenversicherung sieht in der Regel keine bis eine sehr geringe Selbstbeteiligung vor und kann gleichzeitig viele Leistungen anbieten.

Auch besteht unter Umständen eine Leistungslücke bei einem Krankenrücktransport. Diese können ebenfalls gute Auslandsreisekrankenversicherungen mitversichern.
 

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