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Private Haftpflichtversicherung für Haushaltshilfen
Private Haftpflichtversicherung für Haushaltshilfen
Sinnvoller Versicherungsschutz für Haushaltshilfen

Wird im Haushalt eine Hilfe beschäftigt, wie z. B. eine Putzhilfe, Babysitter, aber auch ein Gartenhelfer, ist man Kraft Gesetzes dazu verpflichtet, die Haushaltshilfe bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Die Haushaltshilfe anzumelden ist schon deshalb ratsam, da auf den Arbeitgeber unter Umständen finanzielle Folgen zukommen können, wenn die Hilfskraft während der Arbeit einen Unfall erleidet. Dann muss der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Gleiches gilt, wenn die Haushaltshilfe beispielsweise unbeabsichtigt Dritten, also nicht dem Arbeitgeber, gegenüber einen Schaden verursacht. In einem solchen Fall wäre die im Haushalt beschäftigte Person unter Umständen über die Privathaftpflichtversicherung des Arbeitgebers mitversichert, wenn diese Leistung im vereinbarten Versicherungsschutz enthalten ist.

 

Empfehlenswerte Private Haftpflichtversicherung der Grundeigentümer Versicherung VVaG

Grundeigentümer VersicherungDie Grundeigentümer-Versicherung VVaG bietet beispielsweise eine attraktive Privathaftpflichtversicherung an, bei der auch für im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigte Personen Versicherungsschutz besteht, wenn diese aus ihrer Tätigkeit heraus Dritten gegenüber einen Schaden schuldhaft verursachen. Insgesamt bietet die Grundeigentümer-Versicherung drei verschiedene Tarife (Pro Domo) an, bei denen dieses Risiko mitversichert ist. Empfehlenswert sind die beiden Tarife Pro Domo Komfort und Pro Domo Premium. Hier kostet beispielsweise eine Single-Haftpflicht im Tarif Komfort (10.000.000 Euro Deckungssumme) 61,23 Euro im Jahr. Durch einen Online-Abschluss reduziert sich der Beitrag um 10 %. Eine Familienpolice kostet 75,42 Euro. Auch hier gibt es bei Online-Abschluss einen Rabatt von 10 %. (Stand: März 2011)

 

 

Mehr Informationen über die Privathaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung bietet die Internetseite der Versicherung: www.grundvers.de

 

Übrigens: Für Schäden, die die Haushaltshilfe dem Arbeitgeber gegenüber verursacht, kommt nicht die Privathaftpflichtversicherung des Arbeitgebers auf. In einem solchen Fall käme höchstens eine Berufshaftpflichtversicherung der Haushaltshilfe zum Tragen, wenn eine solche vorliegt.
 


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