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Flottenversicherung
In Deutschland muss jedes Fahrzeug welches auf den öffentlichen Straßen fährt, eine Kfz Haftpflichtversicherung nachweisen. Natürlich brauchen auch Unternehmen mit mehreren Firmenfahrzeugen, eine KFZ Haftpflichtversicherung für Ihre Fahrzeuge. Alle Unternehmen welche über mehrere Firmenfahrzeuge verfügen, empfiehlt sich der Abschluss einer so genannten Flottenversicherung. Bei einer Flottenversicherungen berechnet die Versicherung einen pauschalen Versicherungsbeitrag und versichert über diesen Vertrag alle Firmenfahrzeuge des Unternehmens.
Gruppen Krankenversicherung
Unternehmen welche über mindestens 30 Angestellte verfügen, sind in der Lage einen so genannte Gruppen Krankenversicherung abzuschließen. Die Gruppen Krankenversicherung bietet den Mitarbeitern eines Unternehmens einen zusätzlich Versicherungsschutz, auch für besondere Tätigkeiten für das Unternehmen. Muss ein Mitarbeiter zum Beispiel für das Unternehmen im Ausland einen Geschäftstermin durchführen, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, den Mitarbeiter ausreichend abzusichern.
Betriebskostenversicherung
Die Betriebskostenversicherung (auch als Firmenkostenversicherung bezeichnet) zahlt mögliche laufende Kosten die ein Unternehmer für seinen Betrieb bezahlen muss, wenn der Unternehmer auf Grund einer Erkrankung nicht arbeiten kann.
Berufshaftpflichtversicherung
Finden Sie ausführliche Informationen über die Berufshaftpflichtversicherung zum Beispiel für Ärzte, einen Rechtsanwalt oder Heilpraktiker und welches Risiko diese Haftpflichtversicherung abdeckt. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit eine günstige Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und einen Vergleich zu nutzen.
Firmenversicherungen
Jedes Unternehmen ist vielen speziellen Risiken ausgesetzt welche im Ernstfall einen belastenden finanziellen Ruin bedeuten können. So kann durch einen kleine Unachtsamkeit oder sogar durch Böswilligkeit eines Mitarbeiters, Ihnen ein riesiger finanzieller Schaden zugefügt werden, von dem sich das Unternehmen unter Umständen nicht mehr erholen kann. Daher benötigen Unternehmen und Einzelunternehmer spezielle Firmenversicherungen welche die besonderen Risiken eines Unternehmens auffangen und absichern.
Vertrauensschadenversicherung
Für viele Unternehmen ist der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung durchaus sinnvoll. Insbesondere mittelständische Unternehmen und Großunternehmen sollten eine Vertrauensschadenversicherung besitzen. Denn jedes Jahr werden Unternehmen durch Diebstahl von sensiblen Unternehmensdaten und Informationen um Milliarden Beiträge geschädigt. Ein unkalkulierbares Risiko spielen hierbei die eigenen Mitarbeiter.
D&O Versicherung - D und O Versicherungen für Manager und Geschäftsführer
Für Angestellte in leitender Stellung wie zum Beispiel Managern und für das Unternehmen für welcher der Angestellte arbeitet, ist der Abschluss einer D&O Versicherung ratsam. Die Abkürzung D&O steht für „Directors and Officers Versicherung“ und diese übernimmt einen Versicherungsschutz welcher einer Berufshaftpflicht- versicherung sehr nahe kommt.
Wassersporthaftpflichtversicherung
Mit dem Betrieb eines Motorbootes, eines Surfbrett oder eines Segelbootes, untersteht der Besitzer besonderen Haftungsrisiken. Wird mit einem Wassersportgerät ein Schaden verursacht muss der Besitzer mit seinem Privatvermögen für den Schaden, in voller Höhe einstehen. Während kleine Sachschäden durchaus noch selbst bezahlt werden können, stellt sich dies bei Personenschäden deutlich schwieriger dar.
Hundehaftpflichtversicherung
Der Halter eines Hundes muss für alle durch den Hunde verursachten Schäden unbegrenzt haften – dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Schnell vergisst ein Hund aber zum Beispiel beim Spielen die Welt um sich herum und kann beispielsweise einfach über die Straße laufen und so möglicherweise einen Unfall verursachen.
Pferdehaftpflichtversicherung
Ein eigenes Pferd stellt für den Halter oder Besitzer ein großes finanzielles Risiko dar. Denn laut Gesetz, haftet der Halter für alle Schäden welche das Pferd verschuldet. Dabei spielt es keine Rolle ob der Halter aktiv zu dem Schaden beitragen hat. Verursacht das Pferd einen Schaden, haftet der Halter unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen. Kommt es zum Beispiel zu einem Personenschaden, kann der Schadenbetrag schnell mehrere Zehntausend Euro und noch mehr betragen.
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