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Krankentagegeldversicherung für Selbststaendige Unternehmer

Selbstständige Unternehmer und Freiberufler sollten mit Abschluss einer Privaten Krankenversicherung, auch gleichzeitig an eine Krankentagegeldversicherung denken. Die Krankentagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz für jeden Tag, den der selbstständige Unternehmer krank ist und auf Grund dieser, er nicht mehr seiner Tätigkeit nachgehen kann.



Leistungen der Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ermöglicht dem selbstständigen Unternehmer auch in Krankheitsphasen seine Ausgaben abzudecken und gewährtem Ihm seinen gewohnten Lebensstandart.
Grundsätzlich müssen die selbstständigen Unternehmer und Freiberufler selbst entscheiden, ab welchem Krankheitstag Sie eine Krankentagegeldversicherung benötigen – oder mit anderen Worten: Wie viele Tage kann der selbstständige Unternehmer es finanziell verkraften ohne Einnahmen zu leben? Möglich ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für Selbstständige Unternehmer ab dem 4. Krankheitstag.




Höhe von dem Krankentagegeld für selbstständige Unternehmer:
Die Höhe des Krankentagegelds für selbstständige Unternehmer kann im Grunde von dem Unternehmer selbst festgelegt werden. Jedoch gilt bei der Krankentagegeldversicherung das so genannte Bereicherungsverbot, weshalb die maximale Höhe des Krankentagegelds auf den tatsächlichen Gewinn (Einnahme Überschuss Rechnung) des Unternehmers begrenzt ist. Da aber der reale Gewinn des Unternehmer starken Schwankungen unterliegt und sich dieser von Jahr zu Jahr ändern kann, sollte die Höhe des Krankentagegelds jährlich geprüft und entsprechend angepasst werden.





Krankentagegeld für Existenzgründer
Die Höhe des Krankentagegelds für Existenzgründer festzulegen, ist eher eine sehr schwierige Situation. Existenzgründer besitzen sehr häufig noch geringe Gewinne weshalb die Orientierung des Krankentagegelds an dem geringen Gewinn keine ausreichende Absicherung bietet. Damit aber auch ein Existenzgründer ein ausreichendes Krankentagegeld erhalten kann, sollte dieser den Umsatz von vergleichbaren Unternehmern als Grundlage betrachten.





Achtung: Unbedingt an Betriebskosten denken!
Für Unternehmer entstehen in einer Krankheitsphase nicht nur die Kosten für seine medizinische Versorgung und alltägliche Kosten, sondern zusätzlich mögliche Betriebskosten. Auch die Betriebskosten müssen in einer längeren Krankheitsphase, in welcher der selbstständige Unternehmer nicht arbeiten kann und womöglich keine oder kaum Einnahmen besitzt, trotzdem getragen werden. Zu den Betriebausgaben gehören zum Beispiel Miete und Nebenkosten für ein Büro, Kosten für mögliches Personal, Aufwendungen für ein Firmenfahrzeug oder Versicherungen. Teilweise bieten Ihnen die Versicherungen der Krankentagegeldversicherung eine gleichzeitige Absicherung der Betriebskosten mit an. Hier sollten die Versicherungsnehmer gezielt nachfragen und gegebenenfalls zusätzlich absichern.





Krankentagegeld aus Privater Krankentagegeldversicherung steuerfrei

Das Krankentagegeld aus einer Privaten Krankentagegeldversicherung muss nicht versteuert werden. Das bestätigte nochmal der Bundesfinanzhof. Krankentagegeld aus der Gesetzlichen Krankenversicherung muss versteuert werden, auch wenn der Versicherte freiwillig in der GKV versichert ist. Die Steuerfreiheit von dem Krankentagegeld aus einer Privaten Krankentagegeldversicherung ist noch ein weiterer großer Vorteil.









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