style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">
Vielen Menschen vertrauen auf die Kräfte der Natur und legen Wert darauf, bei einer Krankheit auf eine schonende und natürlich Art und Weise behandelt zu werden. Für eine Behandlung gemäß der Naturheilkunde, wird der Besuch bei einem Naturheilpraktiker notwendig. Naturheilpraktiker behandeln Ihre Patienten mit alternativen Behandlungsmethoden und setzen hierfür, auf die heilende Kraft der Natur. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten allerdings die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker nicht ersetzt. Lediglich manche Behandlungen eines Heilpraktiker werden von manchen Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Möchten Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf die Behandlung eines Heilpraktikers verzichten, empfiehlt sich der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung. Eine solche Heilpraktikerversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen und schützt Versicherte so davor, die Rechnung vollständig selbst bezahlen zu müssen.
Leistungen einer Heilpraktikerversicherung
Die Heilpraktiversicherung ist eine Private Krankenzusatzversicherung und übernimmt die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker. Gute Tarife ersetzen hier den Versicherten bis zu 100% des Rechnungsbetrags, wenn der Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abrechnet. Des Weiteren übernehmen gute Heilpraktikerversicherungen auch die Kosten für natürliche Arzneimittel (die von dem Heilpraktiker verschrieben wurden).
Bedanken sollten Versicherte in jeden Fall, das die Leistungen einer Heilpraktikerversicherung in Regel auf bestimmte Maximalsummen im Jahr begrenzt sind. Hier erstatten gute Versicherung bis zu 2.000 Euro pro Versicherungsjahr. Üblich sind hier aber auch eine maximale Erstattung bis 1.000 Euro.
Unter anderem bezahlt eine Heilpraktikerversicherung die Kosten für folgend Behandlungen:
- Akupressur
- Akupunktur (Schmerzbehandlung)
- Traditionelle chinesische Medizin
- Hydrotherapien
- Magnetfeldtherapien
- Lasetherapien
- Inhalationstherapien
Nicht selten besitzen manche Heilpraktikerversicherung innerhalb der ersten Versicherungsjahre, einen eingeschränkten Versicherungsschutz. So erstattet manche Heilpraktikerversicherung in den ersten Jahren zum Beispiel nur 500 Euro oder 1.000 Euro pro Jahr. Ab dem 3. oder 4. Versicherungsjahr gelten dann die „normalen“ Erstattungshöhen.
Wartezeit bei einer Heilpraktikerversicherung
Viele Heilpraktikerversicherung besitzen eine Wartezeit. Normalerweise liegt die Wartezeit bei 3 Monaten. Erst nach Ablauf der Wartezeit erbringt die Versicherung Ihre normalen Leistungen, gemäß den Bedingungen. Wird ein Heilpraktiker auf Grund eines Unfalls aufgesucht, entfällt die Wartezeit von 3 Monaten.
style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">