style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">
Zahlt eine Unfallversicherung auch bei einer Beeinträchtigung durch einen Sonnenbrand?
Mit der Arbeit im Freien und den heißen Strahlen der Sonne, kann es schon mal zu unangenehmen Folgen kommen. Dabei kann ein Sonnenbrand oder ein Sonnenstich erhebliche Schmerzen hinterlassen. Wie sieht es hier mit einem möglichen Versicherungsschutz aus? Zahlt eine Unfallversicherung auch bei einer Beeinträchtigung durch einen Sonnenbrand? Gibt es hier vielleicht besondere Tarife die eben dieses Risiko mitversichern? Wenn ja, welche Versicherung wäre hier zu empfehlen?
Antwort
Eine Private Unfallversicherung sieht nur dann eine Leistung vor, wenn der Versicherte durch einen Unfall zu Schaden gekommen ist. Da hier lediglich ein Sonnenbrand oder Sonnenstich (natürlich unangenehme) Schmerzen verursacht, leistet keine Unfallversicherung. Der Begriff Unfall regeln die Bedingungswerke der Versicherer („plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung verursacht“). Ein Sonnenbrand oder Sonnenstich gehören nach der Definition nicht zu einem Unfall.
Im Übrigen bezahlt eine Private Unfallversicherung nur dann eine Leistung oder Rente (sofern vereinbart) wenn Versicherte eine Invalidität von mindestens 50% erleiden. Ob dies mit einem Sonnenbrand oder Sonnenstich überhaupt möglich ist, dürfte als sehr unwahrscheinlich angesehen werden. Wäre also dies mitversichert (ist es nicht!), so wäre eine Leistung der Versicherung auch ausgeschlossen. In dieser Situation hilft es nur sich gegen die Sonne zu schützen - Eigenverantwortung.
style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">