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Wird eine BU Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit wird nun eine volle Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Diese fällt jedoch nicht gerade besonders hoch aus. Glücklicherweise wurde noch während der Arbeitszeit eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nun kam jedoch der Hinweis, dass die Rente von der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die andere Rente angerechnet wird. Ist dies so korrekt? Wird wirklich eine BU Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet? Oder wird diese zusätzlich ausgezahlt, so dass mehr zum Leben zur Verfügung steht?

Antwort

Die Leistungen einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Das geht aus einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. Lediglich lohnsteuerpflichtiges Einkommen (auch Beamtenbesoldung) wird auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Dementsprechend kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne Kürzung der Erwerbsminderungsrente erhalten werden.

Im Übrigen sind auch Einnahmen aus Vermietungen, Pensionen, Einkünfte aus Vermögen sowie Betriebsrenten rentenunschädlich und können das zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen, deutlich erhöhen. Ideal um den gewohnten Lebensstandart zu erhalten, da die Rente wegen Erwerbsminderung wirklich nicht gerade hoch ausfällt.
 


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