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Wie wird ein Kind krankenversichert wenn Eltern in unterschiedlichen Systemen sind?
Sobald der Nachwuchs auf der Welt ist müssen sich Eltern ja auch im die Krankenversicherung Ihres Kindes kümmern. Doch das ist nicht immer einfach zu klären, insbesondere dann nicht, wenn die Eltern unterschiedlich versichert sind. Beispielsweise versichert sich ein Elternteil in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der andere Elternteil in der Privaten Krankenversicherung. Wie wird ein Kind nun krankenversichert wenn Eltern in unterschiedlichen Krankenversicherungssystemen sind?
Antwort
Grundsätzlich muss das Kind bei dem Elternteil versichert werden, welcher ein höheres Einkommen besitzt. Sollte ein Elternteil eine Private Krankenversicherung haben, bedeutet dies in den meisten Fällen, dass das Kind auch privat krankenversichert werden muss. Hier bleibt Eltern nichts anders über als eine neue Private Krankenversicherung für Ihr Kind abzuschließen (kostet zwischen 80 und 150 Euro im Monat, je nach Tarif und Versicherung). Im übrigen sollten Eltern hier bedenken, dass Sie Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach geburt bei der Privaten Krankenversicherung versichern. Dann besteht von Seiten der Krankenversicherung ein Kontrahierungszwang für den gleichen Tarif des Elternteils.
Sollte der Elternteil ein höheres Einkommen besitzen welcher in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, so wird das Kind beitragsfrei über die Familienversicherung der GKV abgesichert.
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